Verkehrscoaching und Vormerksystem Kurse
Für ein Verkehrscoaching sind schnell Termine bei einer berechtigten Rettungsorganisation möglich. Wenden Sie sich dazu an unser Sekretariat wir informieren Sie gerne.
Die Organisation und Durchführung des Verkehrscoaching übernimmt ausschließlich eine berechtigte Rettungsorganisation. Das Verkehrscoaching ist keine Leistung von INFAR, sondern INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation. Wir möchten Sie über das Verkehrscoaching informieren.
Die berechtigten Rettungsorganisationen bieten in mehreren Bezirken, jedoch nicht in allen Bezirken der Steiermark, Kurse zum Verkehrscoaching an.
Wen betrifft das Verkehrscoaching?
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholisierungsgrad von 0,8 bis 1,19 Promille oder einer nachgewiesenen Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder Drogen wird bei der erstmaligen Begehung ein Führerscheinentzug für ein Monat (bei einem Verkehrsunfall für mindestens drei Monate) angeordnet. In diesem Fall muss auch ein Verkehrscoaching absolviert werden.
Der Kurs zum Verkehrscoaching umfasst vier Einheiten, die an einem Halbtag abgehalten werden. Im Verkehrscoaching können sich die Kraftfahrzeug-Lenker/Lenkerinnen mit den Gefahren des Lenkens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss beschäftigen. Zusätzlich wird im Verkehrscoaching das eigene Verhalten im Straßenverkehr besprochen.
Die Kosten betragen für ein Verkehrscoaching bei einem erstmaligern Verstoß gegen 0,8 Promille-Regel (Alkoholdelikte) 100 Euro.
Nachschulung und Kurs zum Verkehrscoaching
Aus der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung:
(1) Im Rahmen des Verkehrscoachings sollen dem Kursteilnehmer die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden sowie durch eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten auf eine künftige Änderung des Verhaltens hingewirkt werden.
(2) Im ersten Teil des Verkehrscoachings soll dem Kursteilnehmer durch Erfahrungsberichte des Kursleiters veranschaulicht werden, welche Unfallfolgen das Lenken von Kraftfahrzeugen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand nach sich ziehen kann. Dadurch soll das Bewusstsein für die Notwendigkeit von verantwortungsvollem Handeln im Straßenverkehr geschaffen werden. Außerdem sind die Auswirkungen von Alkoholkonsum auf den menschlichen Körper darzustellen.
(3) Ziel des zweiten Teils des Verkehrscoachings ist es, bei den Kursteilnehmern nachhaltig eine Verhaltensänderung im Hinblick auf das Lenken von Kraftfahrzeugen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu erreichen, indem auf die individuelle Persönlichkeit jedes Kursteilnehmers eingegangen wird. Aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Teil des Verkehrscoachings soll eine reflexive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten erfolgen um Alkoholkonsum und das Lenken von Kraftfahrzeugen künftig zuverlässig zu trennen. Dies soll auch durch die gemeinsame Erarbeitung von geeigneten Verhaltensmustern und Handlungsalternativen erreicht werden.
(4) Die Dauer des Verkehrscoachings beträgt insgesamt mindestens vier Kurseinheiten, die in gleichen Teilen auf die beiden Teile gemäß Abs. 2 und 3 aufzuteilen sind. Eine Kurseinheit beträgt 50 Minuten.